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Konversionsmassnahmen verstehen
Ein in der Schweiz nach wie vor vorhandenes Phänomen
Konversionsmassnahmen– oft fälschlicherweise als «Konversionstherapien» bezeichnet – bezeichnen eine Reihe von Methoden, die zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Der Begriff «Therapie» ist irreführend: Er suggeriert eine heilende Behandlung, obwohl es nichts zu heilen gibt, diese Praktiken gegen jede Berufsethik verstossen und wissenschaftlich nicht fundiert sind. Man spricht daher von Konversionspraktiken, um der Vielfalt der angewandten Methoden und ihrem schädlichen Charakter gerecht zu werden. Rund 9,5 % der sexuellen Minderheiten (zum Beispiel Lesben, Schwule und Bisexuelle) und 15,5 % der geschlechtlichen Minderheiten (zum Beispiel trans und nicht-binäre Personen) in der Schweiz sind mit Konversionsmassnahmen in Kontakt gekommen.
Was ist eine Konversionsmassnahme?
Konversionsmassnahmen basieren auf der falschen Vorstellung, dass eine lesbische, schwule, bisexuelle, trans oder nicht-binäre Person ihre sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität ändern könne und solle. Sie nehmen verschiedene Formen an:
- Pseudo-medizinische (ungeeignete Hormone, Elektroschocks usw.),
- Pseudo-psychotherapeutisch (geleitete Gesprächsgruppen, „Entkonditionierung“ usw.),
- Religiös (erzwungene Gebete, Exorzismen, Rituale ...).
Manchmal werden diese Praktiken auch kombiniert. In der Schweiz werden sie oft von evangelikalen Gruppen angeboten, aber auch von Coaches, zertifizierten Therapeuten oder Psychiatern, ohne dass diese Angebote als solche ausgewiesen werden.
Warum es sich nicht um Therapien handelt
Eine professionelle Therapie, die diesen Namen verdient, ist offen, respektiert die Integrität der Person und zielt niemals darauf ab, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu ändern. Konversionsmassnahmen verfolgen hingegen ein einziges Ziel: Die Person an eine heterosexuelle und cisgeschlechtliche Norm anzupassen. Die Organisationen, die sie anbieten, haben ihren Diskurs modernisiert: Sie sprechen heute von „freier Wahl” oder „Begleitung”, obwohl ihre Methoden gegen die ethischen Regeln der Psychotherapie verstossen.
Die Folgen: schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit
Internationale Forschungsergebnisse sind sich einig: Konversionsmassnahmen bringen keinen Nutzen und führen oft zu schweren psychischen und physischen Schäden, darunter:
- Verlust des Selbstwertgefühls,
- Angstzustände,
- Depressionen,
- soziale Isolation,
- Scham,
- Schuldgefühle,
- sexuelle Störungen,
- tiefe Verzweiflung,
- Selbstmordgedanken oder Selbstmordversuche,
- Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Diese Auswirkungen lassen sich insbesondere durch den Kontext erklären, in dem diese Praktiken stattfinden: in Umgebungen, in denen Homo- und Bisexualität oder Transidentität abgelehnt werden und in denen die Betroffenen negative Botschaften verinnerlichen. Wenn die sogenannten „Therapien” scheitern – was unvermeidlich ist –, fühlen sie sich schuldig und unzulänglich.
Sind auch Minderjährige betroffen?
Mindestens ein Drittel der Personen, die Konversionsmassnahmen erleben oder erlebt haben, sind vor ihrem 18. Geburtstag mit diesen Praktiken in Kontakt gekommen. Minderjährige sind besonders vulnerabel, da sie stark von ihrem persönlichen Umfeld abhängig sind und gerade von diesem geht oft der Druck, sich Konversionsmassnahmen zu unterziehen, aus.
Ein wichtiger Stressfaktor für LGBTIQA+ Personen
Konversions"therapien" sind eine der gewalttätigsten Formen von Anti-LGBTQIA+ Hass. Sie verursachen extremen Stress:
- für die direkt betroffenen Menschen, die unter starkem Druck stehen, ihre Identität zu verleugnen;
- für andere LGBTQIA+ Personen, die in der Existenz von Konversionsmassnahmen den Beweis dafür sehen, dass man sie immer noch verschwinden lassen will.
Die Untätigkeit der Politik verschärft diesen Stress, da sie das Gefühl vermittelt, dass der Schutz von LGBTQIA+ Personen keine Priorität hat.
Wie ist die Lage in der Schweiz?
Mehrere Schritte sind bereits eingeleitet worden:
- Auf Bundesebene ist eine Motion für ein Verbot, sowie ein Bericht des Bundesrats über Konversionsmassnahmen hängig.
- Auf Kantonsebene hat Neuenburg 2023 als erster Kanton ein Verbot verabschiedet, gefolgt von Waadt und Wallis. Zahlreiche weitere Kantone arbeiten an Gesetzesentwürfen, um sie zu verbieten.
- Diese Praktiken sind in acht Ländern der Europäischen Union (EU) vollständig verboten: Frankreich, Belgien, Zypern, Deutschland, Malta, Portugal, Spanien und Griechenland. Viele andere Länder streben ebenfalls nationale Verbote an.
Was eine gute Gesetzgebung vorsehen muss
Gemäss der Koalition für ein Verbot von Konversionsmassnahmen muss ein wirksamer Rechtsrahmen:
- das Anbieten, Bewerben und Erleichtern von Konversionsmassnahmen verbieten;
- über den medizinischen Bereich hinausgehende Praktiken abdecken;
- klare Definitionen enthalten;
- Präventionsmassnahmen und Unterstützung für die betroffenen Personen und ihre Angehörigen vorsehen;
- ausdrückliche Ausnahmen für offene psychosoziale Begleitung und geschlechtsangleichende Behandlungen auf der Grundlage einer freien und informierten Einwilligung garantieren;
- die Meldeverfahren und Meldepflichten klären.
Massnahmen zum Schutz von LGBTIQA+ Personen
Konversionsmassnahmen gehören zu den extremsten Formen der Gewalt gegen LGBTQIA+ Personen. Sie verursachen schweres Leid und verstärken den Minderheitenstress. Die Schweiz hat die Pflicht, die betroffenen Personen zu schützen.
Es sind politische und gesellschaftliche Massnahmen erforderlich, um diesen Praktiken ein Ende zu setzen und ein sicheres Umfeld für alle Menschen zu gewährleisten.
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