Die jüngsten Stellungnahmen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) sowie des Rates der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) markieren einen wichtigen und erfreulichen Schritt im gesellschaftlichen Diskurs um ein Verbot sogenannter Konversionsmassnahmen.
Die Schweizer Bischofskonferenz stellt in ihrer Position klar: Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken, stehen im Widerspruch zu einem seelsorglichen Auftrag, der auf Würde, Annahme und Schutz der Person gründet. Sie können erheblichen psychischen Schaden verursachen und im religiösen Kontext spirituellen Missbrauch darstellen. Besonders wichtig ist dabei die klare Differenzierung: Erlaubt bleiben ausdrücklich ergebnisoffene, respektvolle seelsorgliche Gespräche und fachliche Begleitungen, die die Freiheit der Ratsuchenden achten.
Auch der Rat der Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS positioniert sich eindeutig gegen sogenannte Konversionsmassnahmen. Er verweist sowohl auf die fehlende wissenschaftliche Evidenz solcher Praktiken als auch auf klare theologisch-ethische Gründe, die ihnen entgegenstehen. Darüber hinaus betont er die Verantwortung der Kirchen, die persönliche Integrität von Menschen zu schützen und innerhalb der Seelsorge verbindliche ethische Standards sicherzustellen. Folgerichtig unterstützt der EKS-Rat auch rechtliche Massnahmen, um entsprechende Praktiken zu verhindern.
Als Koalition für ein Verbot von Konversionsmassnahmen begrüssen wir diese klaren und unmissverständlichen Stellungnahmen sehr. Sie zeigen, dass sich zentrale religiöse Akteur*innen in der Schweiz ihrer Verantwortung bewusst sind und sich deutlich gegen Praktiken stellen, die Menschen in ihrer Identität verletzen und unter Druck setzen.
Besonders hervorzuheben ist die gemeinsame Linie beider Stellungnahmen: Der Schutz der Würde des Menschen und insbesondere vulnerabler Personen – darunter Minderjährige – steht im Zentrum. Gleichzeitig wird anerkannt, dass ein gesetzliches Verbot notwendig ist, aber sorgfältig ausgestaltet sein muss, damit legitime, ergebnisoffene Beratung und Seelsorge nicht betroffen sind.
Diese Positionierungen senden ein starkes gesellschaftliches Signal: Konversionsmassnahmen sind nicht mit professioneller Beratung, psychotherapeutischer Ethik oder verantwortungsvoller Seelsorge vereinbar. Sie gehören rechtlich wirksam unterbunden.
Wir sehen darin einen wichtigen Beitrag zur aktuellen politischen Debatte und hoffen, dass der eingeschlagene Weg hin zu einem nationalen Verbot konsequent weiterverfolgt wird – im Interesse des Schutzes, der Würde und der Selbstbestimmung aller Menschen.
